Installation von MEDITOX im Rettungsdienst
des Landes Baden-Württemberg

Der Ansatz, eine Informationszentrale für Gefahrstoffunfälle in Form von Benutzungsentgelten durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren, ist unrealistisch. Im Einsatzfall ist eine klare Zuordnung der hauptsächlich beratenden und prophylaktischen Tätigkeit von MEDITOX zu einzelnen Patienten und damit zu einem konkreten Kostenträger nicht möglich.
Landesmittel für eine derartige Einrichtung sind derzeit ebenfalls nicht verfügbar.
Die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. gehört in Baden-Württemberg zu den gesetzlichen Trägern des Rettungsdienstes. Sie hat sich bereit erklärt, im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit der Björn-Steiger-Stiftung auch die finanzielle Trägerschaft für die Informationszentrale MEDITOX zu übernehmen, ohne dass derzeit die Möglichkeit einer Refinanzierung durch Benutzungsentgelte besteht. Ob in Anlehnung an Feuerwehreinsätze eine Möglichkeit besteht, Verursacher zur Kostenerstattung heranzuziehen, ist derzeit offen.
Eine eindeutige Rechtsgrundlage für MEDITOX als Gemeinschaftsprojekt des Sozialministeriums Baden-Württemberg und der Deutschen Rettungsflugwacht wurde durch eine ergänzende Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und der DRF geschaffen.
Die Informationszentrale MEDITOX ist seit dem 15. 11. 1996 an der Alarmzentrale der DRF installiert.
Das Leitstellenpersonal der DRF ist in die Tätigkeit von MEDITOX speziell eingewiesen.
Die toxikologischen Leiter des Systems sind von der DRF in Nebentätigkeit angestellt und organisieren eine 24-stündige Rufbereitschaft.
Die haftungsrechtliche Absicherung von MEDITOX erfolgt zum einen über die vorhandene Produkthaftung der für die Primärinformation verwendeten, frei verkäuflichen Datenbank „Gefährliche Stoffe" (Keudel-av-Technik GmbH, Bleicherstrasse 14, 78467 Konstanz), zum anderen durch eine Erweiterung der Gesamtversicherung der Deutschen Rettungsflugwacht als Träger des Rettungsdienstes, die auch die Tätigkeit der Fachberater mit einschliesst.
Im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen ist eine Zusammenarbeit von MEDITOX mit Stellen ausserhalb des Landes Baden-Württemberg möglich und ausdrücklich vorgesehen.